Tagespflege – was ist das?

Unter dem Begriff Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Diese Versorgungsform gehört zu den teilstationären Angeboten im Rahmen einer Versorgung und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Pflegebedürftige werden durch Pflege- und Betreuungskräfte unterstützt, begleitet und versorgt. Sie treffen auf andere Menschen und können den Tag in Gemeinschaft verleben.

Zielgruppen der tagespflegerischen Betreuung

Die Tagespflege ist eine sinnvolle Ergänzung zur Pflege durch Angehörige oder Ambulante Pflegedienste. Sie wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind oder von einer Entlastung im Alltag profitieren. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Wie finanziert sich die tagespflegerische Betreuung?

Die Leistungen zur Finanzierung
des tagespflegerischen Angebots sind bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese werden gewährt, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist – beispielsweise, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang realisiert werden kann.

Die Pflegekasse übernimmt ab dem Pflegegrad 2 die Kosten für die Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung. Gäste mit dem Pflegegrad 1 tragen die Kosten für die Tagespflege selbst. Der Höchstbetrag der Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:

in Pflegegrad 1: 0,00 €
in Pflegegrad 2: 689,00 €
in Pflegegrad 3: 1298,00 €
in Pflegegrad 4: 1612,00 €
in Pflegegrad 5: 1995,00 €

Sollten Sie bei einem vorliegenden Pflegegrad bereits einen ambulanten Pflegedienst nutzen, so haben Sie, nach erfolgter Antragstellung, dennoch den vollen Anspruch auf Kostenübernahme im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades durch Ihre Pflegekasse für die Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung.

Zusätzlich haben Sie für alle Pflegegrade, je nach Anzahl der Tage der Inanspruchnahme der Tagespflegeeinrichtung im Monat, Erstattungsanspruch der Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten durch die Pflegekasse. Der maximale Erstattungsanspruch pro Monat beläuft sich auf 125,00 €.

Eine detaillierte Kostenaufstellung sowie einen individuellen Kostenvoranschlag erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches vor der Aufnahme.